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Gesetzliche Grundlagen der Heizkostenabrechnung

Welche Gesetze und Verordnungen bestimmen, wie Heiz- und Warmwasserkosten erfasst, verteilt und abgerechnet werden? Hier finden Sie alle wichtigen Vorschriften auf einen Blick – mit den maßgeblichen Paragraphen und dem Link zum amtlichen Gesetzestext.

Der Weg der HeizkostenabrechnungWelche Vorschrift an welcher Stelle gilt
  1. 1MessenMessEG / MessEV
  2. 2Erfassen und informierenHeizkostenVEED
  3. 3Kosten und EnergieCO2KostAufGGModGAVBFernwärmeVWärmeLV
  4. 4Abrechnen und umlegenBetrKVBGBWEG
  5. 5Daten und UmfeldDSGVO / BDSGTrinkwVBayBO

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Messen

Geeichte Zähler und Heizkostenverteiler liefern die Werte, auf denen alles aufbaut.

MessEG / MessEVMess- und Eichgesetz und Mess- und EichverordnungWärmezähler sowie Kalt- und Warmwasserzähler sind eichpflichtig; nach Ablauf der Eichfrist dürfen sie nicht mehr für die Abrechnung verwendet werden. Heizkostenverteiler unterliegen nicht dem Eichrecht.
§ 37 MessEGEichfrist und Pflicht zur Eichung
Anlage 7 MessEVEichfristen: Kaltwasserzähler 6 Jahre, Warmwasser- und Wärmezähler 5 Jahre

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Erfassen und informieren

Pflicht zur Verbrauchserfassung, Fernablesung und monatliche Verbrauchsinformation.

HeizkostenVVerordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Heizkostenverordnung)Die zentrale Vorschrift: Sie verpflichtet Gebäudeeigentümer, den Verbrauch zu erfassen und die Kosten für Heizung und Warmwasser überwiegend nach Verbrauch zu verteilen. Sie gilt für Mietwohnungen ebenso wie für Wohnungseigentümergemeinschaften.
§ 1Anwendungsbereich; Gleichstellung von WEG und vermietendem Eigentümer
§§ 4, 5Pflicht zur Verbrauchserfassung; fernablesbare und interoperable Geräte, Nachrüstung bis 31.12.2026
§ 6Pflicht zur verbrauchsabhängigen Kostenverteilung, Änderung des Verteilerschlüssels
§ 6aMonatliche Verbrauchsinformation (UVI) und Informationen in der Abrechnung (IDA)
§ 7Verteilung der Heizkosten (50–70 % nach Verbrauch), Rohrwärme, umlagefähige Kosten
§§ 8, 9Verteilung der Warmwasserkosten; verbundene Anlagen
§ 9aSchätzung bei Geräteausfall
§ 9bKostenaufteilung beim Nutzerwechsel
§ 11Ausnahmen von der Verbrauchserfassung
§ 12Kürzungsrecht der Nutzer (15 % bzw. 3 %)
EEDEU-Energieeffizienzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2012/27/EU, geändert durch (EU) 2018/2002; Neufassung (EU) 2023/1791)Europäische Grundlage für Fernablesbarkeit, monatliche Verbrauchsinformation und verständliche Abrechnungen. Die Vorgaben wurden mit der Novelle der Heizkostenverordnung zum 1. Dezember 2021 in deutsches Recht umgesetzt.
Art. 9a–11a (2018/2002)Verbrauchserfassung, Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen

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Kosten und Energie

Welche Kosten entstehen und wie Energieversorgung und Gebäude sie beeinflussen.

CO2KostAufGGesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz)Teilt die CO₂-Kosten für Heizung und Warmwasser nach einem Stufenmodell zwischen Vermieter und Mieter auf. Die nötigen Angaben stellt der Brennstofflieferant bereit; die Aufteilung erfolgt mit der Heizkostenabrechnung.
§ 3Informationspflichten der Brennstofflieferanten
§§ 5–7Stufenmodell und Aufteilung bei Wohngebäuden
§ 8Nichtwohngebäude (hälftige Teilung)
GModGGesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden (Gebäudemodernisierungsgesetz)Seit der Änderung vom 23. Juli 2026 Nachfolger des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Enthält Anforderungen an Gebäude und Heizungsanlagen, Nachrüstpflichten und die Regeln für Energieausweise. Die frühere 65-Prozent-Pflicht für neue Heizungen ist entfallen.
§ 35Nachrüstung: Dämmung der obersten Geschossdecke
§ 36Anforderungen bei Erneuerung von Außenbauteilen (Anlage 7)
§ 43Neue Öl- und Gasheizungen: stufenweise steigender Anteil erneuerbarer Energien ab 2029
§ 69Dämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen
§§ 79–88Energieausweis
AVBFernwärmeVVerordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit FernwärmeRegelt die Lieferbedingungen bei Fernwärme, unter anderem Messung, Abrechnung und Preisänderungsklauseln.
§ 18Messung
§ 24Abrechnung und Preisänderungsklauseln
WärmeLVVerordnung über die Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung für Mietwohnraum (Wärmelieferverordnung)Konkretisiert die Voraussetzungen, unter denen ein Vermieter auf Wärmelieferung (Contracting) umstellen und die Kosten umlegen darf.
§§ 8–11Kostenvergleich, Umstellungsankündigung und Abrechnung

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Abrechnen und umlegen

Wer welche Kosten trägt und welche Fristen gelten – im Mietverhältnis und in der WEG.

BetrKVVerordnung über die Aufstellung von Betriebskosten (Betriebskostenverordnung)Legt fest, welche laufenden Kosten auf Mieter umgelegt werden dürfen – darunter Heizung, Warmwasser, Wasser und Abwasser sowie die Kosten der Verbrauchserfassung.
§ 1Begriff der Betriebskosten
§ 2 Nr. 2, 3Wasserversorgung und Entwässerung
§ 2 Nr. 4–6Heizung, Warmwasser und verbundene Anlagen
BGBBürgerliches Gesetzbuch – MietrechtRegelt die Umlage der Betriebskosten im Mietvertrag, die Abrechnungs- und Einwendungsfristen sowie Modernisierung und Wärmelieferung.
§ 556Vereinbarung über Betriebskosten; Abrechnung binnen 12 Monaten, Einwendungen binnen 12 Monaten
§ 556aAbrechnungsmaßstab für Betriebskosten
§ 556cUmstellung auf Wärmelieferung (Contracting)
§§ 555b–559eModernisierung und Mieterhöhung nach Modernisierung
WEGGesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz)Grundlage der Kostenverteilung, Beschlussfassung und Jahresabrechnung in der Eigentümergemeinschaft. Die Heizkostenverordnung geht den Verteilungsregeln des WEG vor.
§ 16Nutzungen und Kosten; Änderung des Verteilerschlüssels durch Beschluss
§ 19Ordnungsmäßige Verwaltung, z. B. Wahl des Messdienstes
§§ 20, 21Bauliche Veränderungen und ihre Kosten
§ 28Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung

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Daten und Umfeld

Datenschutz und angrenzende Pflichten rund um Messdienst und Betriebskosten.

DSGVO / BDSGDatenschutz-Grundverordnung und BundesdatenschutzgesetzRegeln, wie Verbrauchs- und Nutzerdaten erhoben, verarbeitet und weitergegeben werden dürfen – etwa zwischen Messdienst, Verwaltung und Eigentümer.
Art. 6 DSGVORechtmäßigkeit der Verarbeitung
Art. 28 DSGVOAuftragsverarbeitung
TrinkwVTrinkwasserverordnungPflicht zur regelmäßigen Untersuchung zentraler Warmwasseranlagen auf Legionellen. Die Kosten gehören zu den umlagefähigen Betriebskosten.
§ 31Untersuchungspflichten für Legionellen
BayBOBayerische BauordnungPflicht zu Rauchwarnmeldern in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren. Einbau durch den Eigentümer, Sicherstellung der Betriebsbereitschaft durch den unmittelbaren Besitzer, sofern nicht der Eigentümer sie übernimmt.

Fragen zur Umsetzung?

Wir setzen die Vorgaben für Ihre Liegenschaft rechtssicher um – von der fernablesbaren Ausstattung über die monatliche Verbrauchsinformation bis zur fertigen Heizkostenabrechnung.

Diese Übersicht dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich ist der jeweils geltende amtliche Gesetzestext. Stand: September 2026.