Der Verbrauch des letzten Monats
Ausgewiesen in Kilowattstunden, getrennt nach Heizung und Warmwasser.
Leistung
Sind fernablesbare Geräte installiert, ist den Nutzern monatlich eine Information über ihren Heiz- und Warmwasserverbrauch bereitzustellen. MEVIO erstellt diese Information automatisiert aus den ausgelesenen Werten und stellt sie zu — per E-Mail oder über das Portal Ihrer Verwaltung.
Die Verordnung gibt den Inhalt vor. Eine bloße Verbrauchszahl genügt nicht — es sind die Vergleichswerte, die den eigenen Verbrauch einordnen.
Ausgewiesen in Kilowattstunden, getrennt nach Heizung und Warmwasser.
Der Wert des Vormonats wird danebengestellt, damit die Entwicklung erkennbar wird.
Derselbe Monat des Vorjahres, witterungsbereinigt — sonst würde ein kalter Januar jeden Vergleich verzerren.
Der Verbrauch eines durchschnittlichen Nutzers derselben Nutzergruppe im Gebäude.
Zusätzlich sind den Nutzern einmal jährlich Informationen zum Energieträgermix, zu Steuern und Abgaben sowie zu Streitbeilegungsstellen zu geben. Diese Angaben legen wir der Abrechnung bei.
Wir betreiben bewusst kein eigenes Nutzerportal. Ein weiterer Zugang mit eigenen Zugangsdaten wird erfahrungsgemäß kaum monatlich aufgerufen — und eine Information, die niemand liest, erfüllt ihren Zweck nicht.
Der Standardweg. Die Nutzer erhalten die Information monatlich als übersichtliche E-Mail, ohne Anmeldung und ohne Zugangsdaten. Voraussetzung sind gepflegte E-Mail-Adressen und zeitnah gemeldete Nutzerwechsel.
Betreibt die Hausverwaltung bereits ein Kundenportal, speisen wir die Verbrauchswerte dort ein. Die Nutzer bleiben in der Umgebung, die sie ohnehin kennen. Den technischen Weg stimmen wir mit dem Portalanbieter ab.
Wird die monatliche Verbrauchsinformation nicht bereitgestellt, obwohl fernablesbare Geräte installiert sind, können die Nutzer ihren Abrechnungsbetrag um drei Prozent kürzen. Das klingt wenig, betrifft aber jede Einheit und jedes Jahr, in dem die Information fehlt. Ab 2027, wenn die Nachrüstpflicht überall greift, wird aus einer Ausnahme der Regelfall.
Häufige Fragen
Die Pflicht trifft den Gebäudeeigentümer, in der Wohnungseigentümergemeinschaft also die Gemeinschaft, in der Vermietung den Vermieter. Der Messdienst erstellt und versendet die Information im Auftrag; die Verantwortung bleibt beim Eigentümer.
Sobald fernablesbare Ausstattungen installiert sind, ist die Information nach § 6a HeizkostenV monatlich bereitzustellen. Sind die Geräte nicht fernablesbar, entsteht die Pflicht erst mit der Nachrüstung — spätestens also nach Ablauf der Frist zum 31. Dezember 2026.
Die Heizkostenverordnung sieht für diesen Fall ein Kürzungsrecht der Nutzer von drei Prozent des auf sie entfallenden Abrechnungsbetrags vor. Über alle Einheiten und mehrere Jahre gerechnet übersteigt das schnell die Kosten der Bereitstellung.
Bei MEVIO nicht. Die Information geht per E-Mail direkt an die Nutzer oder wird in das Kundenportal der betreuenden Hausverwaltung eingespeist, sofern eines vorhanden ist. Ein eigenes Nutzerportal betreiben wir bewusst nicht — es wäre ein weiterer Zugang, den kaum jemand monatlich aufruft.
Aktuelle Nutzerdaten und, für den Versand per E-Mail, die E-Mail-Adressen der Nutzer. Nutzerwechsel müssen zeitnah gemeldet werden, sonst geht die Information an den falschen Empfänger. Für Nutzer ohne E-Mail-Adresse stimmen wir den Weg mit der Verwaltung ab.
Die unterjährige Verbrauchsinformation ist bei MEVIO im Preis je Wohn- und Nutzeinheit enthalten und wird nicht gesondert berechnet.