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Häufige Fragen

Antworten zu Fernablesung, Heizkostenabrechnung, Verbrauchsinformation, Gerätetausch, Rauchwarnmeldern und CO₂-Kosten — für Mieter, Eigentümer und Hausverwaltungen.

Fernablesung und Funkpflicht 2027

Was sich mit der Pflicht zu fernablesbaren Geräten ändert.

Was bedeutet die Funkpflicht ab dem 1. Januar 2027?

Ab dem 1. Januar 2027 müssen alle Heizkostenverteiler, Wärmezähler und Warmwasserzähler fernablesbar sein. Nicht fernablesbare Geräte waren bis zum 31. Dezember 2026 nachzurüsten oder auszutauschen (§ 5 Abs. 3 HeizkostenV). Neu eingebaute Geräte müssen bereits seit Dezember 2021 fernablesbar und seit Dezember 2022 zusätzlich interoperabel sein.

Beitrag zur Funkzählerpflicht 2027 →
Gilt die Funkpflicht auch für Kaltwasserzähler?

Nein. Die Heizkostenverordnung erfasst Heizkostenverteiler, Wärmezähler und Warmwasserzähler. Für Kaltwasserzähler gibt es keine Pflicht zur Fernablesbarkeit. In der Praxis werden sie aber meist mit auf Funk umgestellt, spätestens beim Tausch nach Ablauf der Eichfrist, damit alle Werte ohne Wohnungstermin vorliegen.

Gibt es künftig noch einen Ablesetermin in der Wohnung?

Nein. Mit fernablesbaren Geräten werden die Werte per Funk übertragen, ohne dass jemand die Wohnung betreten muss. Einen Termin vor Ort gibt es nur noch in Ausnahmefällen: bei der Montage oder dem Austausch von Geräten, wenn ein Gerät defekt ist oder keine Daten mehr sendet, und bei Rauchwarnmeldern, die keine Ferninspektion unterstützen.

Muss ich zu Hause sein, damit abgelesen werden kann?

Nein. Die Ablesung erfolgt per Funk — Sie müssen dafür weder anwesend sein noch jemandem Zugang gewähren. Anwesenheit ist nur nötig, wenn wir Geräte montieren, tauschen oder eine Störung beheben. Solche Termine kündigen wir rechtzeitig an.

Wie oft werden die Verbrauchswerte übertragen?

Fernablesbare Geräte speichern ihre Werte laufend und übertragen sie regelmäßig. Damit stehen die Daten mindestens monatlich zur Verfügung — Voraussetzung für die monatliche Verbrauchsinformation, die die Heizkostenverordnung verlangt.

Welche Daten übertragen die Funkgeräte?

Übertragen werden der aktuelle Zählerstand bzw. Verbrauchswert, der Wert zum Stichtag, die Gerätenummer und Statusmeldungen, etwa bei einer Störung oder einem Manipulationsversuch. Die Daten werden verschlüsselt gesendet und enthalten weder Namen noch Adressen.

Kann ich meinen Verbrauch in Echtzeit sehen?

Nicht im Sekundentakt. Die Geräte übertragen ihre Werte in festen Abständen, und die Verbrauchsinformation zeigt Ihren Verbrauch monatlich — mit Vergleich zum Vormonat, zum Vorjahresmonat und zu einem Durchschnittsnutzer. Das reicht aus, um Veränderungen im eigenen Heizverhalten früh zu erkennen.

Was bedeutet „interoperabel“?

Interoperable Geräte geben ihre Daten in einem offenen, herstellerunabhängigen Format ab. Dadurch kann auch ein anderer Messdienst die Geräte auslesen. Das erleichtert den Wechsel des Anbieters, weil nicht zwingend neue Geräte eingebaut werden müssen.

Was ist ein Smart-Meter-Gateway?

Ein Smart-Meter-Gateway ist die zentrale, vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifizierte Kommunikationseinheit eines intelligenten Messsystems für Strom. Über ein solches Gateway können auch Verbrauchsdaten von Heizung und Wasser gebündelt und sicher übertragen werden. Neu eingebaute fernablesbare Geräte müssen deshalb seit Dezember 2022 an ein Smart-Meter-Gateway angebunden werden können (§ 5 Abs. 2 HeizkostenV). Eine Pflicht, die Heizkostenerfassung tatsächlich über ein Gateway zu betreiben, besteht nicht.

Was ist ein „intelligentes“ Messgerät?

Umgangssprachlich sind damit Geräte gemeint, die Werte digital erfassen, speichern und per Funk übertragen — im Gegensatz zu mechanischen Zählern oder Verdunstern, die vor Ort abgelesen werden müssen. Im rechtlichen Sinn bezeichnet „intelligentes Messsystem“ dagegen einen Stromzähler mit Smart-Meter-Gateway nach dem Messstellenbetriebsgesetz.

Ist die Funkübertragung gesundheitlich unbedenklich?

Die Geräte senden nur in kurzen Abständen sehr kleine Datenpakete mit geringer Sendeleistung. Die Belastung liegt weit unter der eines Mobiltelefons und unter den geltenden Grenzwerten.

Was passiert, wenn ein Gerät keine Daten mehr sendet?

Fällt die Übertragung aus, bemerken wir das in der Regel zeitnah, weil die Werte fehlen. Wir prüfen die Ursache aus der Ferne und vereinbaren bei Bedarf einen Termin zur Reparatur oder zum Austausch. Nur in diesem Fall kann ausnahmsweise eine Ablesung vor Ort nötig werden. Für einen Ausfallzeitraum wird der Verbrauch nach der Heizkostenverordnung geschätzt.

Ab wann gilt die Funkzählerpflicht?

Neu installierte Ausstattungen müssen bereits seit dem 1. Dezember 2021 fernablesbar sein. Für Bestandsgeräte läuft die Nachrüstfrist am 31. Dezember 2026 ab. Ab dem 1. Januar 2027 müssen damit alle Heizkostenverteiler, Wärmezähler und Warmwasserzähler fernablesbar sein.

Beitrag zur Funkzählerpflicht 2027 →
Wer muss die Zähler nachrüsten, Eigentümer oder Mieter?

Verpflichtet ist der Gebäudeeigentümer, in der WEG also die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Die laufenden Kosten für Miete, Ablesung und Abrechnung sind nach § 7 Abs. 2 HeizkostenV und § 2 BetrKV umlagefähig. Der Kauf von Geräten ist dagegen keine Betriebskostenposition.

Beitrag zur Funkzählerpflicht 2027 →
Was passiert, wenn die Frist zum 31.12.2026 verstreicht?

Die Heizkostenverordnung enthält keine Bußgeldvorschrift. Praktisch wirkt die Frist über zwei andere Hebel: Ohne fernablesbare Geräte lässt sich die monatliche Verbrauchsinformation nach § 6a HeizkostenV nicht liefern, was den Nutzern ein Kürzungsrecht von drei Prozent eröffnet. Zusätzlich kann die Verwaltung haftbar werden, wenn sie die Gemeinschaft nicht rechtzeitig auf die Pflicht hinweist.

Beitrag zur Funkzählerpflicht 2027 →
Gibt es Ausnahmen von der Nachrüstpflicht?

Nur für den Einzelfall, in dem die Nachrüstung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist. Das ist eng auszulegen und muss für das konkrete Gebäude begründet und dokumentiert werden. Ein pauschaler Verzicht der Gemeinschaft genügt nicht.

Beitrag zur Funkzählerpflicht 2027 →
Verlängert die Nachrüstung den Vertrag mit dem bisherigen Messdienst?

Häufig ja. Wird über den bestehenden Anbieter nachgerüstet, beginnt für die neuen Geräte meist ein eigener Gerätemietvertrag mit einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren. Deshalb sollte die Gemeinschaft vor der Nachrüstung prüfen, ob sie den Anbieter wechseln will, nicht danach.

Beitrag zur Funkzählerpflicht 2027 →

Heizkostenabrechnung

Aufbau, Verteilung, Fristen und häufige Missverständnisse.

Auf welcher rechtlichen Grundlage wird abgerechnet?

Grundlage ist die Heizkostenverordnung (HeizkostenV). Sie gilt für Gebäude mit zentraler Heizung oder Fernwärme und geht abweichenden Regelungen im Mietvertrag vor. Für Fristen und Einwände im Mietverhältnis gilt ergänzend § 556 BGB.

Ratgeber Heizkostenabrechnung →
Wie setzt sich meine Heizkostenabrechnung zusammen?

Zunächst werden die Gesamtkosten des Gebäudes ermittelt und bei gemeinsamer Anlage auf Heizung und Warmwasser aufgeteilt. Beide Blöcke werden in Grundkosten und Verbrauchskosten getrennt: Die Grundkosten verteilen sich nach der Wohnfläche, die Verbrauchskosten nach den erfassten Werten. Ihr Anteil wird schließlich mit Ihren Vorauszahlungen verrechnet.

Wie viel wird nach Verbrauch und wie viel nach Fläche verteilt?

Mindestens 50 und höchstens 70 Prozent der Kosten werden nach Verbrauch verteilt, der Rest nach Fläche (§§ 7 und 8 HeizkostenV). In bestimmten älteren Gebäuden mit Öl- oder Gasheizung und überwiegend gedämmten Leitungen sind 70 Prozent Pflicht. Ein höherer Verbrauchsanteil kann vereinbart werden.

Die 70/30-Regel erklärt →
Werden auch die Kaltwasserkosten abgerechnet?

Ja. Neben Heizung und Warmwasser rechnen wir auch das Kaltwasser ab. Sind in den Wohnungen Kaltwasserzähler eingebaut, wird das Kaltwasser nach dem erfassten Verbrauch verteilt — und die Abwasserkosten nach demselben Maßstab. Rechtsgrundlage ist hier nicht die Heizkostenverordnung, sondern das Betriebskostenrecht (§ 2 Nr. 2 und 3 BetrKV). Wird der Verbrauch erfasst, sind die Kosten nach Verbrauch umzulegen (§ 556a Abs. 1 BGB).

Welche Kosten dürfen in der Heizkostenabrechnung stehen?

Umlagefähig sind unter anderem Brennstoff und Lieferung, Betriebsstrom, Bedienung, Wartung und Reinigung der Anlage, Immissionsschutzmessungen, die Miete der Erfassungsgeräte sowie Ablesung, Abrechnung und Verbrauchsinformation (§ 7 Abs. 2 HeizkostenV). Reparaturen, Anschaffungen und Verwaltungskosten gehören nicht dazu.

Bis wann muss die Abrechnung vorliegen?

Im Mietverhältnis spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums. Hat der Vermieter eine Verspätung zu vertreten, kann er keine Nachzahlung mehr verlangen; ein Guthaben muss er dennoch auszahlen.

Von wem erhalte ich meine Abrechnung?

Wir erstellen die Heizkostenabrechnung für unseren Auftraggeber — die Hausverwaltung oder den Eigentümer. Mieter erhalten ihre Abrechnung vom Vermieter als Teil der Betriebskostenabrechnung. In der Wohnungseigentümergemeinschaft ist sie Bestandteil der Jahresabrechnung.

Warum habe ich trotz Sparens nicht weniger bezahlt?

Ihr Verbrauchsanteil ist ein relativer Wert: Er hängt davon ab, wie viel alle anderen Nutzer im Haus verbraucht haben. Haben andere noch stärker gespart, sinkt Ihr Anteil kaum. Außerdem können gestiegene Energiepreise und der Grundkostenanteil, der unabhängig vom Verbrauch anfällt, eine Einsparung ausgleichen.

Was kostet eine Verbrauchseinheit?

Das lässt sich nicht pauschal sagen. Der Preis je Einheit ergibt sich erst in der Abrechnung: Die Verbrauchskosten des Gebäudes werden durch die Summe aller erfassten Einheiten geteilt. Er hängt also von den Energiekosten und vom Verbrauch aller Nutzer ab und ändert sich von Jahr zu Jahr.

Kann ich meinen Verbrauch mit dem anderer Häuser vergleichen?

Nur eingeschränkt. Die Einheiten von Heizkostenverteilern sind Anteilswerte, die ausschließlich innerhalb eines Gebäudes vergleichbar sind. Aussagekräftig für einen Vergleich über Gebäude hinweg sind nur Kilowattstunden, wie sie Wärmezähler messen, oder die Kosten je Quadratmeter.

Warum stimmen die Werte am Gerät nicht mit der Abrechnung überein?

Heizkostenverteiler zeigen Einheiten an, keine Kilowattstunden. In der Abrechnung werden diese Einheiten mit einem Faktor für den jeweiligen Heizkörper bewertet, weil große Heizkörper mehr Wärme abgeben als kleine. Außerdem springt die Anzeige zum Stichtag auf null zurück; der Vorjahreswert bleibt meist im Speicher abrufbar.

Warum zählt mein Heizkostenverteiler im Sommer Einheiten?

Heizkostenverteiler reagieren auf die Temperatur des Heizkörpers. Wird er im Sommer warm — etwa durch direkte Sonne oder weil die Heizung kurz läuft —, können einzelne Einheiten entstehen. Moderne elektronische Geräte unterscheiden solche Fremdwärme weitgehend von echter Heizleistung, sodass die Auswirkung gering bleibt.

Warum wurde mein Verbrauch geschätzt?

Eine Schätzung ist zulässig, wenn ein Gerät ausgefallen ist oder aus einem anderen zwingenden Grund keine verwertbaren Werte vorliegen (§ 9a HeizkostenV). Grundlage sind frühere Zeiträume oder vergleichbare Räume. Mit fernablesbaren Geräten sind Schätzungen selten, weil Ausfälle frühzeitig auffallen.

Was passiert, wenn für große Teile des Hauses geschätzt werden muss?

Betrifft die Schätzung mehr als 25 Prozent der Wohn- oder Nutzfläche, müssen die Kosten insgesamt nach Fläche verteilt werden statt nach Verbrauch (§ 9a Abs. 2 HeizkostenV).

Ich vermute einen Fehler in meiner Abrechnung — was tun?

Wenden Sie sich zunächst an Ihren Vermieter oder die Hausverwaltung. Mieter haben das Recht, die Belege einzusehen, und können innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang Einwände erheben. Hausverwaltungen und Eigentümer als unsere Auftraggeber können sich direkt an uns wenden; wir prüfen die Werte und korrigieren fehlerhafte Abrechnungen.

Wann darf ein Mieter die Heizkosten kürzen?

Um 15 Prozent, wenn nicht verbrauchsabhängig abgerechnet wird, und um jeweils 3 Prozent, wenn trotz Pflicht keine fernablesbaren Geräte installiert sind oder die vorgeschriebenen Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen fehlen (§ 12 HeizkostenV).

Was bedeutet Leerstand für die Abrechnung?

Auch für eine leerstehende Wohnung fallen Grundkosten an, weil sie über die Fläche verteilt werden. Diese trägt der Eigentümer. Verbrauchskosten entstehen nur, soweit tatsächlich geheizt wurde — etwa zum Frostschutz. Ein Leerstand sollte uns deshalb mit Beginn und Ende gemeldet werden.

Was sind Gradtagszahlen?

Gradtagszahlen bilden ab, wie sich der Heizbedarf typischerweise über das Jahr verteilt: Im Januar wird ein Vielfaches dessen verbraucht, was im Mai anfällt, im Hochsommer fast nichts. Die Tabelle verteilt das Jahr auf 1.000 Promille. Sie wird genutzt, wenn Verbrauch zeitlich aufgeteilt werden muss, etwa bei einem Nutzerwechsel ohne Zwischenwerte.

Wie wird bei Heizöl der Restbestand im Tank berücksichtigt?

Abgerechnet wird nur, was im Abrechnungszeitraum tatsächlich verbraucht wurde: Anfangsbestand plus Zukäufe, abzüglich des Endbestands. Der Restbestand im Tank geht in den nächsten Zeitraum über. Bewertet wird der Verbrauch in der Regel nach der Reihenfolge der Lieferungen — zuerst das ältere, dann das neuere Öl.

Für welche Gebäude gilt die Heizkostenverordnung?

Für Gebäude mit mindestens zwei Nutzeinheiten, die gemeinsam über eine zentrale Heizungs- oder Warmwasseranlage oder über Fernwärme versorgt werden — also für die meisten Mehrfamilienhäuser und Wohnungseigentümergemeinschaften. Eine Ausnahme gilt für Zweifamilienhäuser, in denen der Vermieter selbst eine der Wohnungen bewohnt: Dort können die Parteien die Verteilung frei vereinbaren.

Ratgeber Heizkostenabrechnung →
Wie lange kann ich Einwände gegen die Abrechnung erheben?

Mieter haben dafür zwölf Monate ab Zugang der Abrechnung Zeit. Innerhalb dieser Frist können sie außerdem Einsicht in die Belege verlangen, etwa in die Brennstoffrechnungen und die Ablesewerte.

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Verteilerschlüssel (70/30)

Wie Grund- und Verbrauchskosten aufgeteilt werden.

Was bedeutet 70/30 in der Heizkostenabrechnung?

70 Prozent der Heizkosten werden nach dem gemessenen Verbrauch verteilt, 30 Prozent nach der Wohnfläche. Die 30 Prozent heißen Grundkosten, die 70 Prozent Verbrauchskosten.

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Ist die 70/30-Regel Pflicht?

Nicht grundsätzlich. Die Heizkostenverordnung erlaubt jeden Verbrauchsanteil zwischen 50 und 70 Prozent. Zwingend 70 Prozent gelten nur, wenn das Gebäude nicht dem Standard der Wärmeschutzverordnung 1994 entspricht, mit Öl oder Gas beheizt wird und die freiliegenden Leitungen überwiegend gedämmt sind (§ 7 Abs. 1 Satz 2 HeizkostenV).

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Was ist besser: 50/50 oder 70/30?

Das hängt vom Gebäude ab. Je besser das Haus gedämmt ist, desto stärker bestimmt das Verhalten der Bewohner die Kosten — dann ist 70/30 meist gerechter. In unsanierten Gebäuden mit hohen Wärmeverlusten über Leitungen und Wände ist 50/50 oft ausgewogener.

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Wer legt den Verteilerschlüssel fest?

Der Gebäudeeigentümer, in der Wohnungseigentümergemeinschaft die Eigentümerversammlung durch Beschluss. Der Schlüssel muss innerhalb der Grenzen der Heizkostenverordnung liegen.

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Kann der Verteilerschlüssel geändert werden?

Nur in bestimmten Fällen: innerhalb der ersten drei Abrechnungszeiträume nach der erstmaligen Festlegung, bei Einführung einer Vorerfassung oder nach baulichen Maßnahmen, die nachhaltig Heizenergie einsparen. Die Änderung gilt nur zum Beginn eines Abrechnungszeitraums und muss den Nutzern vorher mitgeteilt werden (§ 6 Abs. 4 HeizkostenV).

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Darf mehr als 70 Prozent nach Verbrauch verteilt werden?

Ja, durch Vereinbarung, bis hin zu einer vollständig verbrauchsabhängigen Verteilung. Die Heizkostenverordnung lässt solche Regelungen ausdrücklich unberührt (§ 10 HeizkostenV).

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Gilt der Verteilerschlüssel auch für Warmwasser?

Ja. Auch die Warmwasserkosten sind zu 50 bis 70 Prozent nach Verbrauch und im Übrigen nach Fläche zu verteilen (§ 8 Abs. 1 HeizkostenV). Der Schlüssel für Warmwasser kann sich von dem für die Heizung unterscheiden.

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Rohrwärme (VDI 2077)

Wenn ungedämmte Leitungen Wärme abgeben, die niemand misst.

Was ist Rohrwärme?

Rohrwärme ist die Wärme, die ungedämmte Heizungsrohre in den Wohnungen abgeben — vor allem Steigleitungen und Verteilleitungen in Altbauten. Sie heizt die Räume mit, wird aber von den Heizkostenverteilern an den Heizkörpern nicht erfasst.

Beitrag zur Rohrwärme →
Warum ist Rohrwärme ein Problem für die Abrechnung?

Weil sie ungleich verteilt ist. Wohnungen, durch die eine warme Steigleitung läuft, werden mitgeheizt, ohne dass Verbrauch gezählt wird. Die Verbrauchskosten verteilen sich dann auf die übrigen Nutzer. Die Abrechnung bildet den tatsächlichen Wärmebezug nicht mehr richtig ab.

Beitrag zur Rohrwärme →
Ist die Berücksichtigung der Rohrwärme Pflicht?

Nein, sie ist eine Kann-Regel. Nach § 7 Abs. 1 Satz 3 HeizkostenV kann der Verbrauch nach den anerkannten Regeln der Technik bestimmt werden, wenn die freiliegenden Leitungen überwiegend ungedämmt sind und deshalb ein wesentlicher Teil des Verbrauchs nicht erfasst wird. Als anerkannte Regel gilt das Beiblatt Rohrwärme zur VDI 2077.

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Wann liegt ein „wesentlicher Anteil“ nicht erfasster Wärme vor?

Das Beiblatt zur VDI 2077 nennt dafür Prüfkriterien. Maßgeblich ist vor allem die Erfassungsrate — der Anteil der an den Heizkörpern gemessenen Wärme an der gesamten Heizwärme. Liegt sie unter 34 Prozent und ist die Verteilung der Verbräuche zugleich auffällig ungleich, kommt eine Rohrwärmekorrektur in Betracht.

Beitrag zur Rohrwärme →
Gilt die Rohrwärmeregel auch für Leitungen in der Wand?

Nein. Die Verordnung spricht von freiliegenden Leitungen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Leitungen, die unter Putz oder im Estrich verlaufen, nicht freiliegend; für sie greift die Regelung nicht.

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Wer trägt die Kosten für die Rohrwärmeberechnung?

Die Kosten der Berechnung und Aufteilung gehören zu den Kosten der Verbrauchserfassung und Abrechnung und sind grundsätzlich umlagefähig (§ 7 Abs. 2 HeizkostenV). Vorausgesetzt ist, dass die Anwendung der Rohrwärmekorrektur zulässig ist.

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Gibt es Alternativen zur Rohrwärmekorrektur?

Ja. Die nachhaltigste Lösung ist, freiliegende Leitungen zu dämmen — dann entsteht das Problem gar nicht erst. Daneben kann ein höherer Flächenanteil im Verteilerschlüssel die Auswirkungen abmildern, soweit eine Änderung des Schlüssels zulässig ist.

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Nutzerwechsel und Umzug

Was bei Ein- und Auszug während des Abrechnungsjahres gilt.

Wie wird bei einem Mieterwechsel abgelesen?

Mit fernablesbaren Geräten ist dafür kein Termin in der Wohnung nötig: Die Zwischenwerte zum Auszugsdatum werden aus den gespeicherten Funkdaten ermittelt. Die Verbrauchskosten werden nach diesen Werten getrennt, die Grundkosten zeitanteilig nach der Mietdauer (§ 9b HeizkostenV).

Was muss die Hausverwaltung bei einem Nutzerwechsel melden?

Bitte melden Sie uns den Wechsel mit Auszugs- und Einzugsdatum, den Namen des neuen Nutzers und — für die monatliche Verbrauchsinformation — dessen Kontaktdaten. Je früher die Meldung vorliegt, desto sauberer lassen sich Verbrauch und Kosten abgrenzen.

Kostet ein Nutzerwechsel extra?

Ja. Für die Abgrenzung beim Nutzerwechsel fällt eine gesonderte Gebühr an. Wir stellen sie grundsätzlich dem Eigentümer in Rechnung. Ist im Mietvertrag vereinbart, dass der Mieter diese Kosten trägt, teilen Sie uns das bitte mit — dann ordnen wir die Gebühr in der Abrechnung dem Mieter zu. Hintergrund: Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehören Nutzerwechselkosten nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten; ohne vertragliche Regelung trägt sie der Vermieter.

Was, wenn keine Zwischenwerte vorliegen?

Ist eine Abgrenzung nach Messwerten nicht möglich, werden auch die Verbrauchskosten rechnerisch aufgeteilt — nach Gradtagszahlen, die den typischen Heizbedarf je Monat abbilden, oder zeitanteilig. Warmwasser wird dann zeitanteilig verteilt.

Unterjährige Verbrauchsinformation (UVI)

Die monatliche Information über den eigenen Verbrauch.

Was ist die unterjährige Verbrauchsinformation?

Die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) informiert Sie jeden Monat über Ihren Heiz- und Warmwasserverbrauch des Vormonats — mit Vergleich zum Vormonat, zum Vorjahresmonat und zu einem Durchschnittsnutzer. So können Sie Ihr Verbrauchsverhalten früh anpassen.

Mehr zur Verbrauchsinformation →
Ist die monatliche Verbrauchsinformation Pflicht?

Ja. Sobald fernablesbare Geräte installiert sind, muss den Nutzern monatlich eine Verbrauchsinformation bereitgestellt werden (§ 6a HeizkostenV). Da ab 2027 alle Geräte fernablesbar sein müssen, betrifft die Pflicht dann praktisch jedes zentral beheizte Mehrfamilienhaus.

Wer erhält die UVI bei einer vermieteten Eigentumswohnung?

Der Nutzer, also der Mieter, der die Wohnung bewohnt. Die Information soll dem ermöglichen, der den Verbrauch tatsächlich beeinflusst. Dafür benötigen wir über die Verwaltung die Kontaktdaten des Mieters.

Auf welchem Weg wird die UVI bereitgestellt?

In der Regel per E-Mail oder über ein Online-Portal. Für Nutzer ohne E-Mail-Adresse stimmen wir mit der Verwaltung einen anderen Weg ab.

Ist der Kaltwasserverbrauch Teil der UVI?

Die Heizkostenverordnung verlangt die Information nur für Heizung und Warmwasser. Kaltwasser ist davon nicht erfasst.

Was passiert, wenn die UVI ausbleibt?

Wird die Verbrauchsinformation trotz Pflicht nicht bereitgestellt, darf der Mieter seinen Anteil an den Heizkosten um 3 Prozent kürzen (§ 12 HeizkostenV).

Sind die Werte in der UVI verbindlich?

Die UVI zeigt Verbrauchswerte, keine abgerechneten Kosten. Verbindlich ist erst die Jahresabrechnung, weil die Kosten des Gebäudes und die Verbräuche aller Nutzer erst am Ende des Abrechnungszeitraums feststehen.

Brauchen Nutzer für die UVI ein Portal und Zugangsdaten?

Bei MEVIO nicht. Die Information geht per E-Mail direkt an die Nutzer oder wird in das Kundenportal der betreuenden Hausverwaltung eingespeist, sofern eines vorhanden ist. Ein eigenes Nutzerportal betreiben wir bewusst nicht — es wäre ein weiterer Zugang, den kaum jemand monatlich aufruft.

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Was braucht MEVIO von der Verwaltung für die UVI?

Aktuelle Nutzerdaten und, für den Versand per E-Mail, die E-Mail-Adressen der Nutzer. Nutzerwechsel müssen zeitnah gemeldet werden, sonst geht die Information an den falschen Empfänger. Für Nutzer ohne E-Mail-Adresse stimmen wir den Weg mit der Verwaltung ab.

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Wer muss die UVI bereitstellen?

Verpflichtet ist der Gebäudeeigentümer, in der Praxis übernimmt das der beauftragte Messdienst. In der Wohnungseigentümergemeinschaft organisiert die Verwaltung die Umsetzung; Empfänger sind die Nutzer, also die Bewohner der Wohnungen.

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Wie oft muss die UVI kommen?

Seit dem 1. Januar 2022 monatlich, sobald fernablesbare Geräte installiert sind (§ 6a Abs. 1 HeizkostenV). Da ab 2027 alle Heizkostenverteiler und Wärmezähler fernablesbar sein müssen, betrifft die Pflicht dann praktisch jedes zentral beheizte Mehrfamilienhaus.

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Was muss in der UVI stehen?

Der Verbrauch des letzten Monats in Kilowattstunden, ein Vergleich mit dem Vormonat und mit demselben Monat des Vorjahres, soweit die Werte vorliegen, sowie ein Vergleich mit einem normierten oder durch Vergleichstests ermittelten Durchschnittsnutzer derselben Nutzerkategorie (§ 6a Abs. 2 HeizkostenV).

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Wer trägt die Kosten der UVI?

Die Kosten der Verbrauchsinformation gehören zu den Kosten der Verbrauchserfassung und Abrechnung und sind nach § 7 Abs. 2 HeizkostenV auf die Nutzer umlagefähig.

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Informationen in der Abrechnung (IDA)

Die Zusatzangaben, die jede Heizkostenabrechnung enthalten muss.

Was ist die IDA?

IDA steht für „Informationen in der Abrechnung“. Seit der Novelle der Heizkostenverordnung vom Dezember 2021 muss jede Heizkostenabrechnung zusätzliche Angaben enthalten, die helfen, den eigenen Verbrauch einzuordnen (§ 6a Abs. 3 HeizkostenV).

Beitrag zur IDA →
Welche Angaben gehören zur IDA?

Die Anteile der eingesetzten Energieträger, bei Fernwärme zusätzlich Treibhausgasemissionen und Primärenergiefaktor, die enthaltenen Steuern, Abgaben und Zölle, ein witterungsbereinigter Vergleich mit dem Vorjahr, ein Vergleich mit einem Durchschnittsnutzer sowie Kontaktstellen für Energieberatung und Hinweise zur Streitbeilegung.

Was bedeutet witterungsbereinigt?

Der Verbrauch wird mit einem Klimafaktor des Deutschen Wetterdienstes für den Standort umgerechnet. So zeigt der Vorjahresvergleich, wie sich das eigene Verhalten verändert hat — und nicht, ob der Winter mild oder kalt war.

Wer ist der Durchschnittsnutzer in der IDA?

Ein rechnerischer Vergleichsnutzer derselben Nutzerkategorie, normiert oder aus Vergleichswerten ermittelt. Der Vergleich ist eine Orientierung; Lage der Wohnung, Zahl der Bewohner oder Homeoffice können Abweichungen erklären.

Ändert die IDA meine Heizkosten?

Nein. Die IDA ist eine Informationsseite. Die Verteilung der Kosten nach Grund- und Verbrauchskosten bleibt davon unberührt.

Worin unterscheiden sich IDA und UVI?

Die IDA ist Teil der Jahresabrechnung. Die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) informiert dagegen monatlich über den Verbrauch des Vormonats, sofern fernablesbare Geräte installiert sind. Beide gehen auf § 6a HeizkostenV zurück.

Was passiert, wenn die IDA fehlt?

Fehlen die vorgeschriebenen Informationen, darf der Mieter seinen Anteil an den Heizkosten um 3 Prozent kürzen (§ 12 Abs. 1 HeizkostenV).

Warum stehen Steuern und Abgaben in der Abrechnung?

Die Heizkostenverordnung verlangt Transparenz darüber, welcher Teil der Energiekosten auf Steuern, Abgaben und Zölle entfällt — etwa Energiesteuer, CO₂-Preis oder Umsatzsteuer. So wird sichtbar, wie sich der Energiepreis zusammensetzt.

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Geräte, Gerätetausch und Eichung

Heizkostenverteiler, Wasser- und Wärmezähler.

Welche Geräte setzt MEVIO ein?

Fernablesbare, interoperable Heizkostenverteiler, Wärmezähler, Warm- und Kaltwasserzähler sowie Rauchwarnmelder, auf Wunsch mit Ferninspektion. Wir arbeiten herstellerunabhängig; bereits verbaute Geräte, die diese Anforderungen erfüllen, können in der Regel weiter genutzt werden.

Warum werden Geräte ausgetauscht?

Geräte werden getauscht, wenn ihre Eichfrist abläuft, die Batterie das Ende der Lebensdauer erreicht, ein Gerät defekt ist oder die Pflicht zur Fernablesbarkeit einen Austausch erfordert.

Wie oft müssen Zähler geeicht werden?

Nach dem Mess- und Eichrecht gilt: Kaltwasserzähler alle sechs Jahre, Warmwasserzähler und Wärmezähler alle fünf Jahre. In der Praxis wird der Zähler zum Ablauf der Frist gegen ein neues, geeichtes Gerät getauscht.

Müssen Heizkostenverteiler geeicht werden?

Nein. Heizkostenverteiler sind keine Messgeräte im Sinne des Eichrechts, sondern erfassen Anteile. Elektronische Geräte werden in der Regel nach rund zehn Jahren getauscht, wenn die Batterie erschöpft ist.

Sind Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip noch zulässig?

Nein, nicht mehr lange. Verdunster lassen sich nicht fernablesen. Sie mussten deshalb bis zum 31. Dezember 2026 durch fernablesbare elektronische Geräte ersetzt werden (§ 5 Abs. 3 HeizkostenV).

Was sind Einheitsskala und Produktskala?

Bei der Einheitsskala zeigen alle Heizkostenverteiler im Haus Einheiten nach demselben Maßstab an; die unterschiedliche Leistung der Heizkörper wird erst in der Abrechnung über Bewertungsfaktoren berücksichtigt. Bei der Produktskala ist der Faktor des jeweiligen Heizkörpers bereits im Gerät hinterlegt, die Anzeige ist also schon bewertet.

Warum zählt der Heizkostenverteiler, obwohl sich der Heizkörper kalt anfühlt?

Ein Heizkörper kann sich kühl anfühlen und dennoch wärmer als der Raum sein, etwa weil warmes Wasser durch das Ventil sickert oder die Steigleitung ihn miterwärmt. Elektronische Heizkostenverteiler beginnen nach der Norm DIN EN 834 zu zählen, sobald bestimmte Temperaturschwellen überschritten sind. Die dabei entstehenden Einheiten sind in der Regel gering.

Wie läuft ein Gerätetausch ab?

Wir kündigen den Termin rechtzeitig an. Der Tausch eines Heizkostenverteilers dauert nur wenige Minuten je Heizkörper; bei Wasserzählern wird kurz das Wasser abgestellt. Die Zählerstände der alten Geräte werden dokumentiert, damit die Abrechnung lückenlos bleibt.

Muss ich beim Gerätetausch anwesend sein?

Ja, oder eine von Ihnen beauftragte Person, denn für den Tausch muss die Wohnung betreten werden. Nutzer sind verpflichtet, die Anbringung und den Austausch der Geräte zu dulden (§ 4 Abs. 2 HeizkostenV). Kann der Termin nicht stattfinden, vereinbaren wir einen neuen.

Mein Gerät ist beschädigt oder es tritt Wasser aus — was tun?

Bei austretendem Wasser schließen Sie bitte sofort das Absperrventil und informieren Hausverwaltung oder Hausmeister. Beschädigte oder abgefallene Geräte melden Sie bitte ebenfalls der Verwaltung oder direkt uns; wir sorgen für Ersatz. Entfernen Sie Geräte nicht selbst — das beeinträchtigt die Erfassung.

Wie erkenne ich, ob mein Gerät korrekt funktioniert?

Elektronische Heizkostenverteiler zeigen im Display abwechselnd den aktuellen Wert und weitere Angaben an. Ein dauerhaft leeres Display oder eine Fehlermeldung deutet auf eine Störung hin. Da fernablesbare Geräte ihre Werte übertragen, fallen Störungen meist auch uns auf.

Wie misst ein Wärmezähler?

Ein Wärmezähler misst, wie viel Heizwasser durch die Wohnung fließt, und die Temperatur im Vor- und Rücklauf. Aus Durchfluss und Temperaturdifferenz errechnet er die abgegebene Wärme in Kilowattstunden. Anders als Heizkostenverteiler liefert er damit einen absoluten Messwert.

Worin unterscheiden sich Kalt- und Warmwasserzähler?

Beide messen die durchgeflossene Wassermenge in Kubikmetern. Warmwasserzähler sind für höhere Temperaturen ausgelegt und meist rot gekennzeichnet, Kaltwasserzähler blau. Auch die Eichfristen unterscheiden sich: sechs Jahre für Kaltwasser-, fünf Jahre für Warmwasserzähler.

Warum läuft mein Wasserzähler, obwohl kein Wasser gezapft wird?

Meist steckt ein kleines Leck dahinter: ein tropfender Hahn, ein nachlaufender Spülkasten oder ein undichtes Ventil. Schließen Sie alle Entnahmestellen und beobachten Sie den Zähler einige Minuten. Dreht er sich weiter, sollte die Ursache behoben werden.

Warum stimmt die Summe der Wohnungszähler nicht mit dem Hauptwasserzähler überein?

Jeder Zähler arbeitet innerhalb zulässiger Messtoleranzen, und kleinste Durchflüsse werden erst ab einer Anlaufschwelle erfasst. Hinzu kommen Entnahmestellen ohne eigenen Zähler, etwa im Keller oder Garten. Die Differenz ist deshalb normal und wird in der Abrechnung mitverteilt.

Können Erfassungsgeräte manipuliert werden?

Moderne Geräte erkennen Manipulationsversuche wie Abnehmen, Abdecken oder Magnetbeeinflussung und melden sie per Funk. Eine Manipulation ist kein Kavaliersdelikt, sondern kann als Betrug strafbar sein. Der Verbrauch wird in einem solchen Fall geschätzt.

Mein Heizkörper wird nicht mehr warm — was tun?

Häufige Ursachen sind Luft im Heizkörper oder ein festsitzender Ventilstift unter dem Thermostatkopf. Entlüften hilft oft sofort. Bleibt der Heizkörper kalt, informieren Sie bitte die Hausverwaltung, damit die Anlage geprüft wird.

Darf ich einen Heizkörper abbauen oder austauschen lassen?

Nur in Abstimmung mit dem Vermieter bzw. der Verwaltung. Wird ein Heizkörper demontiert oder ersetzt, muss auch der Heizkostenverteiler neu montiert und bewertet werden. Bitte informieren Sie uns vorher — sonst stimmt die Erfassung nicht mehr, und der Verbrauch muss geschätzt werden.

Wer trägt die Kosten für die Geräte?

Die Miete der Erfassungsgeräte ist umlagefähig und wird über die Heizkostenabrechnung verteilt. Kauft der Eigentümer die Geräte, sind die Anschaffungskosten keine Betriebskosten; umlagefähig bleiben dann die laufenden Kosten für Eichung, Ablesung und Abrechnung.

Was kosten Einbau und Service der Geräte?

Das hängt vom Objekt ab: von der Zahl der Geräte, davon, ob sie gemietet oder gekauft werden, und vom gewünschten Leistungsumfang. Wir kalkulieren deshalb je Liegenschaft ein Angebot, in dem Geräte, Montage und Abrechnung getrennt ausgewiesen sind. Die laufenden Kosten für Gerätemiete, Ablesung und Abrechnung sind auf die Nutzer umlagefähig.

Rauchwarnmelder

Pflichten, Prüfung, Fehlalarme.

Sind Rauchwarnmelder in Bayern Pflicht?

Ja. Nach der Bayerischen Bauordnung müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Für Bestandswohnungen gilt die Pflicht seit dem 1. Januar 2018.

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Wie viele Rauchwarnmelder brauche ich?

Mindestens einen in jedem Schlafraum, jedem Kinderzimmer und jedem Flur, über den Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen. Große oder verwinkelte Räume können nach DIN 14676 mehrere Melder erfordern. Wir legen die Anzahl bei der Montage je Wohnung fest.

Wie oft müssen Rauchwarnmelder geprüft werden?

Einmal jährlich, im Abstand von zwölf Monaten mit einem Zeitfenster von plus/minus drei Monaten (DIN 14676). Geprüft werden unter anderem Funktion, Rauchzutrittsöffnungen, Umfeld und Energieversorgung.

Muss ich für die Prüfung zu Hause sein?

Bei Rauchwarnmeldern mit Ferninspektion nicht: Sie prüfen ihren Zustand selbst und melden ihn per Funk. Bei Geräten ohne Ferninspektion ist einmal jährlich ein Termin in der Wohnung nötig.

Haben Rauchwarnmelder Kameras oder Mikrofone?

Nein. Rauchwarnmelder erkennen Rauch über eine optische Messkammer. Geräte mit Ferninspektion übertragen nur Zustandsdaten wie Batteriestand, Verschmutzung oder Demontage — keine Bilder, keine Töne.

Mein Rauchwarnmelder piept — was bedeutet das?

Ein kurzer Piepton in regelmäßigen Abständen weist meist auf eine schwache Batterie oder eine Störung hin. Ein lauter Dauerton ist ein Alarm. Prüfen Sie im Alarmfall zuerst, ob es brennt. Bei einer Störungsmeldung informieren Sie bitte die Hausverwaltung oder uns, damit das Gerät geprüft oder getauscht wird.

Was tun bei einem Fehlalarm?

Häufige Ursachen sind Wasserdampf, Staub bei Renovierungen oder Kochdunst. Die meisten Geräte lassen sich über die Taste in der Mitte stummschalten. Lüften Sie den Raum. Tritt der Fehlalarm wiederholt auf, melden Sie das bitte, damit das Gerät geprüft wird.

Darf ich Rauchwarnmelder überstreichen oder abnehmen?

Nein. Farbe verschließt die Rauchzutrittsöffnungen und macht das Gerät funktionsunfähig. Für Renovierungen sprechen Sie uns bitte an; das Gerät kann für die Dauer der Arbeiten geschützt werden und muss danach wieder funktionsfähig angebracht sein.

Wann werden Rauchwarnmelder ausgetauscht?

Spätestens zehn Jahre nach Inbetriebnahme, bei einem Defekt auch früher. Wir überwachen die Fristen je Gerät.

Wer ist für Einbau und Wartung der Rauchwarnmelder verantwortlich?

Der Einbau ist Sache des Eigentümers; das ergibt sich aus den Landesbauordnungen. Wer die Betriebsbereitschaft sicherstellen muss, ist von Land zu Land unterschiedlich geregelt — in Bayern liegt sie grundsätzlich beim unmittelbaren Besitzer, also beim Bewohner, sofern der Eigentümer sie nicht selbst übernimmt. In der Praxis übernimmt die Gemeinschaft die Wartung meist per Beschluss, weil nur so der Nachweis einheitlich geführt werden kann.

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Kann eine WEG den Einbau und die Wartung einheitlich beschließen?

Ja. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Gemeinschaft den einheitlichen Einbau und die einheitliche Wartung beschließen kann — auch für Wohnungen, die der Eigentümer bereits selbst ausgestattet hat. Die einheitliche Lösung dient der Nachweisbarkeit und ist deshalb vom Ermessen der Gemeinschaft gedeckt.

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Sind die Kosten für Rauchwarnmelder auf Mieter umlagefähig?

Hier ist zu trennen. Die Kosten der regelmäßigen Wartung und Prüfung sind als sonstige Betriebskosten umlagefähig. Die Kosten für die Anschaffung der Geräte sind es nicht — und die Kosten für die Miete von Rauchwarnmeldern hat der Bundesgerichtshof 2022 ebenfalls für nicht umlagefähig erklärt, weil Mietkosten wirtschaftlich an die Stelle der Anschaffungskosten treten.

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Rauchwarnmelder kaufen oder mieten?

Weil Anschaffung und Miete gleichermaßen beim Eigentümer bleiben — umlagefähig ist in beiden Fällen nur die Wartung. Die Miete fällt aber jedes Jahr erneut an, der Kauf nur einmal. Mietmodelle bieten dafür Komfort beim Austausch defekter Geräte, binden jedoch meist über lange Laufzeiten an einen Anbieter. Gern rechnen wir beide Varianten für Ihre Liegenschaft durch.

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CO₂-Kosten

Aufteilung zwischen Vermieter und Mieter.

Wer trägt die CO₂-Kosten fürs Heizen?

Seit 2023 teilen sich Vermieter und Mieter die CO₂-Kosten nach dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz. Bei Wohngebäuden richtet sich die Quote nach dem CO₂-Ausstoß je Quadratmeter Wohnfläche in zehn Stufen; bei Nichtwohngebäuden wird derzeit hälftig geteilt.

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Wie wird die CO₂-Aufteilung in der Abrechnung berücksichtigt?

Der Vermieter ermittelt die Aufteilung in der Heizkostenabrechnung auf Grundlage der CO₂-Angaben des Versorgers und zieht seinen Anteil von den umlagefähigen Kosten ab. Fehlt die Aufteilung, darf der Mieter seinen Heizkostenanteil um 3 Prozent kürzen.

Gilt die CO₂-Aufteilung auch bei Wärmepumpen?

Nein. Wärmepumpen, Holzpellets oder Solarthermie verursachen keine CO₂-Kosten im Sinne des Brennstoffemissionshandelsgesetzes. Es gibt dann nichts aufzuteilen.

Seit wann werden die CO₂-Kosten zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt?

Seit dem 1. Januar 2023. Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) gilt für alle Abrechnungszeiträume, die an oder nach diesem Tag beginnen. Vorher trugen Mieter die CO₂-Kosten als Teil der Heizkosten allein.

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Wie wird der Anteil des Vermieters bei Wohngebäuden berechnet?

Nach einem Stufenmodell mit zehn Stufen. Maßgeblich ist der jährliche CO₂-Ausstoß des Gebäudes je Quadratmeter Wohnfläche. Je schlechter die Energiebilanz, desto höher der Anteil des Vermieters: von 0 Prozent unter 12 kg CO₂/m² bis 95 Prozent ab 52 kg CO₂/m².

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Wie werden CO₂-Kosten bei einer Gasetagenheizung aufgeteilt?

Dann rechnet der Mieter die CO₂-Kosten zunächst selbst mit dem Versorger ab und fordert den Anteil des Vermieters anschließend von diesem zurück — innerhalb von zwölf Monaten, nachdem er die Rechnung des Versorgers erhalten hat.

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Für Hausverwaltungen und Eigentümer

Zusammenarbeit, Wechsel und Abrechnung in der WEG.

Wie läuft ein Wechsel zu MEVIO ab?

Wir prüfen Laufzeiten und Kündigungsfristen des bisherigen Dienstleistungs- und Gerätemietvertrags, planen den Übergang zum nächstmöglichen Termin und übernehmen Stammdaten, Zählernummern und Vorjahreswerte, damit die Abrechnung lückenlos anschließt.

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Müssen für einen Wechsel neue Geräte eingebaut werden?

Nicht zwingend. Sind bereits fernablesbare, interoperable Geräte verbaut, können sie weiter genutzt werden. Stehen ohnehin neue Geräte an, etwa weil der Gerätemietvertrag endet, verbinden wir den Austausch mit der Umstellung.

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Welche Unterlagen benötigen Sie für ein Angebot?

Die Zahl der Wohn- und Nutzeinheiten und — für eine Gegenüberstellung zu den bisherigen Kosten — die letzte Heizkostenabrechnung, möglichst ohne personenbezogene Angaben einzelner Nutzer.

Wie wird in einer Wohnungseigentümergemeinschaft abgerechnet?

Die Heizkostenverordnung gilt auch für Wohnungseigentum. Die Heizkostenabrechnung ist Teil der Jahresabrechnung der Gemeinschaft. Vermietende Eigentümer nutzen die Werte anschließend für die Betriebskostenabrechnung gegenüber ihren Mietern.

Wie schnell liegt die Abrechnung vor?

Da die Verbrauchsdaten per Fernablesung laufend vorliegen, erstellen wir die Abrechnung innerhalb von sieben Tagen, nachdem alle Daten und Kosten vollständig vorliegen.

Kann eine WEG ihren Messdienst jederzeit wechseln?

Ja, sobald die bestehenden Verträge enden oder gekündigt werden können. Maßgeblich sind die Laufzeiten und Kündigungsfristen des Dienstleistungsvertrags und — falls die Geräte gemietet sind — des Gerätemietvertrags. Beide können unterschiedlich lang laufen.

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Wie lange vorher muss gekündigt werden?

Das regelt der jeweilige Vertrag. Üblich sind Kündigungsfristen von drei bis zwölf Monaten zum Ende der Laufzeit; wird die Frist verpasst, verlängert sich der Vertrag oft automatisch. Die Kündigung sollte schriftlich oder in Textform und nachweisbar erfolgen.

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Wann ist der beste Zeitpunkt für einen Wechsel?

Zum Ende eines Abrechnungszeitraums, in den meisten Gebäuden also zum Jahreswechsel. Dann rechnet der bisherige Anbieter das letzte Jahr vollständig ab, und der neue beginnt mit einem sauberen Stichtag.

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Welche Daten muss der bisherige Messdienst herausgeben?

Für eine lückenlose Abrechnung werden Nutzer- und Flächendaten, Geräte- und Zählernummern, Stichtagswerte, Bewertungsfaktoren, der Verteilerschlüssel und die Vorjahreswerte gebraucht. Eine Pflicht zur Herausgabe ergibt sich vor allem aus dem Vertrag; sie sollte deshalb schon bei Vertragsschluss geregelt werden.

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Darf der Verteilerschlüssel beim Wechsel geändert werden?

Nicht allein wegen des Wechsels. Ein festgelegter Verteilerschlüssel lässt sich nur in den Fällen des § 6 Abs. 4 HeizkostenV ändern, etwa nach baulichen Maßnahmen, die Heizenergie einsparen, und nur zum Beginn eines Abrechnungszeitraums.

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Wer trägt die Kosten des Wechsels?

Die laufenden Kosten für Gerätemiete, Ablesung und Abrechnung bleiben umlagefähig (§ 7 Abs. 2 HeizkostenV). Kauft die Gemeinschaft neue Geräte, sind die Anschaffungskosten dagegen keine Betriebskosten und werden aus der Instandhaltungsrücklage oder per Sonderumlage finanziert.

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Datenschutz

Wofür Verbrauchsdaten verwendet werden dürfen.

Wofür werden meine Verbrauchsdaten verwendet?

Ausschließlich für die Abrechnung, die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen wie die monatliche Verbrauchsinformation und den Betrieb der Geräte. Die Heizkostenverordnung beschränkt die Verwendung der Daten ausdrücklich auf diese Zwecke (§ 6b HeizkostenV).

Lässt sich aus den Funkdaten mein Tagesablauf ablesen?

Die Geräte erfassen kumulierte Verbrauchswerte und keine Bewegungs- oder Anwesenheitsdaten. Für die Abrechnung und die monatliche Information werden die Werte zusammengefasst verarbeitet.

Ihre Frage war nicht dabei?

Schreiben Sie uns oder rufen Sie an — wir antworten in der Regel innerhalb eines Arbeitstages.

Die Antworten dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: September 2026.